Sozialpraktikum der Klassenstufe 9

In diesem Schuljahr gibt es wieder ein verbindliches Sozialpraktikum für die Klassenstufe 9. Es wird in der Zeit vom 14. – 25. Juli 2025 stattfinden.
Informationen zu den Rahmenbedingungen, ein Terminübersichtsblatt, eine Liste möglicher Praktikumsstellen und alle weiteren Dokumente zum Sozialpraktikum finden Sie im obigen Downloadbereich.

Im Folgenden werden die häufigsten Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per eMail an Frau Philippi-Bartels / Frau Schott (s.philippi-bartels@thg-m.de / a.schott@thg-m.de ).

Für die Schüler der neunten Klassen findet jedes Jahr ein verbindliches zweiwöchiges Sozialpraktikum statt, dass in der Regel in den letzten Schulwochen des Jahres stattfindet. Informationen zu den Rahmenbedingungen, ein Terminübersichtsblatt, eine Liste möglicher Praktikumsstellen und alle weiteren Dokumente zum Sozialpraktikum finden Sie im Downloadbereich. Im Folgenden werden die häufigsten Fragen beantwortet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per eMail an Frau Philippi-Bartels / Frau Schott (s.philippi-bartels(at)thg-m.dea.schott(at)thg-m.de).

Wie werden die Schüler/innen auf das Sozialpraktikum vorbereitet?

Während der mündlichen Abiturprüfungen findet ein Vorbereitungstag statt.

Wie finden sie ihre Praktikumsstellen?

Mit Hilfe der Liste mit möglichen Praktikumsstellen (Angebot-Praktikumsstellen) oder durch selbstständige Recherche. Die Schüler/innen bewerben sich selbstständig. Darüber hinaus wird ein Anschreiben der Schule an die Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Welche Praktikumsstellen sind möglich?

Ziel des Sozialpraktikums ist, dass Schüler/innen Erfahrungen mit Menschen in besonderen Situationen sammeln. Daher bieten sich zunächst Praktika in Altenheimen, Krankenhäusern und in Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung leben bzw. arbeiten, an. Auch ein Praktikum in mildtätigen Vereinen, wie z. B. Mühlacker Tafel, Förderschulen und in integrativen Gruppen bzw. Fördergruppen von KiTas bzw. Kindergärten und Grundschulen sind möglich, wenn täglich eine mindestens zweistündige intensive Beschäftigung mit einem Förderkind erfolgt und darüber ausführlich im Praktikumsbericht geschrieben wird. Nicht möglich sind Praktika in Hospizen, denn diese Einrichtungen nehmen keine Praktikanten aus Schulen.

Was ist bei der Praktikumssuche beachten?

Die wichtigsten Fragen sind:
  • Was muss ich dort tun?
  • Wie werde ich eingesetzt?
  • Wie werde ich betreut?
  • Wie sind meine Arbeitszeiten?

Welche Tätigkeiten üben die Schüler/innen aus?

Auf jeden Fall Gespräche mit Nutzern der Einrichtung!

Altenpflegeeinrichtungen: Kennenlernen des Tagesgeschäfts; ggfs. Unterstützung beim Essen; Begleitung bei Spaziergängen / Ausflügen; Gespräche / Spielen mit einzelnen Betroffenen oder Gruppen; ggfs. Mithilfe oder Mitorganisation von besonderen Veranstaltungen.

Krankenhäuser: Kennenlernen des Tagesgeschäfts; Botengänge; ggfs. Unterstützung beim Essen; Gespräche mit einzelnen Betroffenen; nach Möglichkeit Wechsel der Abteilung nach einer Woche; ggfs. Mithilfe oder Mitorganisation von besonderen Veranstaltungen

Tafelläden: Kennenlernen des Tagesgeschäfts; Hilfe bei der Vorbereitung der Lebensmittel; Unterstützung beim Verkauf; Gespräche mit einzelnen Betroffenen

Einrichtungen für Menschen mit Einschränkungen: Kennenlernen des Tagesgeschäfts; ggfs. Unterstützung beim Essen; Gespräche / Spiele / Mitarbeit mit einzelnen Betroffenen; ggfs. Mithilfe oder Mitorganisation von besonderen Veranstaltungen

Förderschulen / Kindergärten / Grundschulen: Kennenlernen des Tagesgeschäfts; ggfs. Unterstützung beim Essen; täglich mindestens 2 Stunden intensive Beschäftigung mit einzelnen Kindern mit Förderbedarf bzw. Einschränkungen; ggfs. Mithilfe oder Mitorganisation von besonderen Veranstaltungen

Bis wann muss eine Praktikumsstelle gefunden sein?

Bewerbungen müssen bis zu den Faschingsferien die Einrichtungen erreicht haben. Spätestens bis zu den Osterferien muss die Praktikumsbestätigung der Einrichtung bei den Klassenlehrer/innen abgegeben werden.

Wie sieht es mit Arbeitszeiten und Anfahrtswegen aus?

Das Praktikum ist ein Vollzeitpraktikum, d.h. die Schüler/innen müssen 30 Zeitstunden pro Woche in der Praktikumsstelle arbeiten, so dass in der Regel auch am Nachmittag gearbeitet wird. Individuelle Absprachen bzw. Verlegungen wegen Musikunterricht o. Ä. bitte mit der jeweiligen Einrichtung treffen.

Es muss damit gerechnet werden, dass die Anfahrt zum Praktikumsplatz länger dauert als der Schulweg.

Wie sieht es mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei unter 15- Jährigen aus?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (unter 15) und Jugendlichen (ab 15). Im Rahmen eines schulischen Betriebspraktikums dürfen auch Kinder unter 15 Jahren wie Jugendliche arbeiten (§5 JarbSChG). Die Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich und insgesamt nicht mehr als 40 Stunden in der Woche betragen (§8 JarbSchG).

Wie werden die Schüler/innen während des Praktikums von der Schule betreut?

In der Regel werden sie während des Praktikums von einer Lehrkraft des Theodor-Heuss-Gymnasiums besucht oder – falls nicht möglich – telefonisch kontaktiert. Außerdem gibt es eine Notfallnummer, unter der die Koordinatorinnen erreicht werden können.

Wie werden die Praktikumserfahrungen reflektiert?

Diese Auswertung geschieht im Klassenverband gemeinsam mit den Klassenlehrern an einen Schultag nach dem Praktikum

Warum muss das Sozialpraktikum in den letzten beiden Schulwochen für alle Klassen gleichzeitig stattfinden?

Von Beginn der Sommerferien bis Ende der Pfingstferien benötigen Realschüler viele Sozialpraktikumsplätze, da sie laut Bildungsplan ein themenorientiertes Projekt „Soziales Engagement“ (TOP SE) durchführen müssen. Darüber hinaus ist am ersten Tag des Sozialpraktikums Notenabgabe, sodass die Schüler/innen bis zuletzt ihre Noten verbessern können. Der Zeitraum von zwei Wochen ist notwendig, weil sich die Schüler/innen in der Regel frühestens am Ende der ersten Woche „eingelebt“ haben und oft erst in der zweiten Woche intensive Erfahrungen möglich werden. Des Weiteren bieten einige Einrichtungen ein Sozialpraktikum erst ab einer Dauer von 14 Tagen an.

Anliegen des Sozialpraktikums:

Die Grundidee des Praktikums ist, dass die Schüler/innen Erfahrungen im Umgang mit Menschen in besonderen Situationen sammeln. Sie erhalten die Chance, durch soziales Engagement zwischenmenschliche Begegnungen zu erleben und einen veränderten Blickwinkel auf sich selbst, ihr Leben und ihre Rolle in unserer Gesellschaft zu bekommen.

Weitere Ziele:

Die Schüler/innen:
  • treten mit gesellschaftlichen Gruppen in Kontakt, mit denen sie sonst nichts oder sehr wenig zu tun haben,
  • machen wertvolle Erfahrungen,
  • erfahren Ermutigung durch den Umgang mit Mitmenschen,
  • lernen neue Arbeits- und Lebensbereiche kennen,
  • (er-)leben aktive Mitmenschlichkeit.
Die Schulgemeinschaft:
  • profitiert von der wachsenden Sozialkompetenz der Schüler/innen,
  • unterstützt sie bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit,
  • verstärkt eine positive Werthaltung bei den Schüler/innen,
  • kooperiert mit gesellschaftlichen und sozialen Einrichtungen.

Konzeption/ Durchführung:

Die Konzeption des Sozialpraktikums ist von den Schulgremien verabschiedet worden.

Termin:

Das Sozialpraktikum findet vom Montag 14. Juli bis Freitag 25. Juli 2025 statt.

Ansprechpartnerinnen: Frau Philippi-Bartels (s.philippi-bartels(at)thg-m.de) und Frau Schott (a.schott(at)thg-m.de)